Sonderangebot für Ärzte und Zahnärzte
Gerade Ärzte und Zahnärzte zahlen oft hohe Gebühren an Steuerberater. Warum ist das so?
In der Regel werden die Gebühren anhand der Gegenstandswerte der Steuerberatergebührenverordnung berechnet. Der Gegenstandswert bemisst sich in der Regel anhand der Einnahmen. Ärzte und Zahnärzte erzielen im Vergleich zu anderen Unternehmen durch relativ wenige Belege (= wenig Aufwand für den Steuerberater) relativ hohe Einnahmen (= hoher Gegenstandswert). Neben der Abrechnung nach Gegenstandswerten gibt es jedoch auch die Möglichkeit im Rahmen eines mind. einjährigen Vertrages eine Pauschale festzusetzen.
Unsere Pauschalangebote für Sie (jeweils zzgl. 19% MwSt):
Finanzbuchhaltung ab 70,00 EUR pro Monat inklusive aller Auslagen!
Lohnbuchhaltung ab 6,50 EUR pro Arbeitnehmer inklusive aller Auslagen!
Jahresabschluss ab 330,00 EUR inklusive aller Auslagen!
Hier einige unserer Gebührenbeispiele (jeweils zzgl. 19% MwSt):
| | | Einzelpraxis | Einzelpraxis | Einzelpraxis | Einzelpraxis | Gemeinschafts-praxis | Gemeinschafts-praxis | Gemeinschafts-praxis |
| Jahresumsatz | | 150.000 € | 200.000 € | 300.000 € | 500.000 € | 700.000 € | 1.000.000 € | 1.500.000 € |
| Arbeitnehmer | | 2 | 3 | 6 | 9 | 12 | 15 | 20 |
| | | | | | | | | |
| Pauschalpreise | | | | | | | | |
| Finanzbuchhaltung | ab | 70,00 € | 90,00 € | 120,00 € | 170,00 € | 220,00 € | 290,00 € | 390,00 € |
| Lohnbuchhaltung | ab | 20,00 € | 27,00 € | 46,50 € | 63,00 € | 78,00 € | 97,00 € | 130,00 € |
| Jahresabschluss | ab | 330,00 € | 390,00 € | 450,00 € | 590,00 € | 690,00 € | 800,00 € | 940,00 € |
Dennoch müssen Sie auf gute Beratung nicht verzichten. Im Gegenteil: Wir lassen uns noch in diesem Jahr zum
Fachberater für den Heilberufebereich
ausbilden, so dass wir Sie auch in nicht steuerlichen Bereichen individuell beraten können.
Haben Sie noch Fragen? Gerne besprechen wir mit Ihnen die Details. Bitte verwenden Sie unser Kontakformular oder rufen uns gleich an unter
0211 159837-20
* Finanzbuchhaltung am günstigsten unter folgenden Voraussetzungen: quartalsweise oder jährliche Einreichung von geordneten und vollständigen Unterlagen, Bankumsätze werden elektronisch zur Verfügung gestellt (ggf. veranlassen wir dies auch für Sie), Auswertungen werden elektronisch per E-Mail übermittelt.